Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.

Zudem regelt es, unter welchen Voraussetzungen jemand eine Waffe besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen, aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition. Die Vorschriften des WaffG werden zudem durch eine Rechtsverordnung (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV) spezifiziert und ergänzt.

Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis

Um eine Waffe besitzen beziehungsweise führen zu dürfen, muss die jeweilige Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe § 4 WaffG). Dazu gehören unter anderem:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahrs,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
  • der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde,
  • der Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und dem Umgang damit.

Waffen­gesetz (WaffG)

zum Gesetzestext

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

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